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SWK 8, 10. März 2022, Seite 399

Wie ist Cashback bei Verwendung von Krypto‑Debitkarten steuerlich zu beurteilen?

Steuerliche Beurteilung im Lichte des § 27b EStG

Marvin Mayrhofer

Einige Kryptowährungsbörsen bieten Debitkarten zur Bezahlung mit Kryptowährungen oder Fiatgeld an und gewähren bei deren Verwendung „Cashback“. Die neue Regelung des ab in Kraft tretenden § 27b EStG trifft zumindest auf den ersten Blick keine klare Aussage, wie auf diese Art erhaltene Kryptowährungen steuerlich zu beurteilen sein werden. Im Folgenden wird anhand prominenter Beispiele erörtert, wie Krypto-Cashback im Lichte des neuen § 27b EStG eingeordnet werden kann.

1. Problemstellung

Auf den bekannten centralized exchanges (CEX) Binance, Crypto.com und Bitpanda sind jeweils Visa-Debitkarten erhältlich, die es dem Inhaber ermöglichen, Einkäufe mit Fiatgeld oder mit Kryptowährungsbeständen zu bezahlen. Abgesehen davon, dass diese Debitkarten kostenlos erhältlich sind, erhält der Benutzer bei Verwendung der Karte auch noch Cashback gutgeschrieben. Im Folgenden eine kurze Darstellung der Modalitäten zur Erlangung von Cashbacks und deren Höhe:

  • Binance: Der Inhaber einer Binance Card erhält bis zu 8 % der Einkaufssumme als Cashback bei Bezahlung mit der Karte. Die Höhe des Cashbacks richtet sich danach, wie viele Einheiten der plattformeigenen Kryptowährung BNB vom Benutzer auf Binance gehalten werden. ZB ...

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