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SWK 8, 10. März 2022, Seite 398

Aktuelle Beschlüsse des Finanzausschusses

Der Finanzausschuss hat am den gesetzlichen Rahmen für den Energiekostenausgleich in Form eines Gutscheins in der Höhe von 150 Euro abgesegnet. Weitere Beschlüsse betreffen die Anhebung von Vorausvergütungen von Energieabgaben bei energieintensiven Produktionsbetrieben auf 25 % sowie die geplante Evaluierung von COVID-19-Hilfsmaßnahmen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

1. Energiekostenausgleich

Durch den Energiekostenausgleich (2314/A) in Form eines Gutscheins in Höhe von 150 Euro sollen Haushalte von der Teuerung der Energiepreise entlastet werden.

Per Abänderungsantrag wurde klargestellt, dass der Energiekostenausgleich einmalig für jeden Haushalt in Form eines Gutscheins gewährt wird, einkommensteuer- und abgabenfrei ist und nicht auf einen laufenden Sozialhilfebezug angerechnet werden kann. Zudem soll kein Rechtsanspruch darauf bestehen. Der Gutschein soll den zu zahlenden Betrag aus der nächstfolgenden Stromrechnung kürzen und für Hauptwohnsitze, nicht aber für Nebenwohnsitze gelten. Für die Beurteilung des Vorliegens eines Haushalts ist grundsätzlich der maßgebend. Voraussetzung ist, dass die Einkünfte der haushaltszugehörigen Personen bestimmte Höchstgrenzen nicht überste...

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