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SWK 32, 10. November 2017, Seite 1367

Mutter-Tochter-RL/Niederlassungsfreiheit: „Fairness Tax“ grundsätzlich zulässig

1.

Die Niederlassungsfreiheit ist dahin auszulegen, dass sie einer Steuerregelung eines Mitgliedstaates wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden – nach der sowohl eine gebietsfremde Gesellschaft, die in diesem Mitgliedstaat eine Tätigkeit über eine Betriebsstätte ausübt, als auch eine gebietsansässige Gesellschaft, einschließlich der gebietsansässigen Tochtergesellschaft einer gebietsfremden Gesellschaft, einer Steuer wie der Fairness Tax unterliegen, wenn sie Dividenden ausschütten, die aufgrund der Anwendung bestimmter, im nationalen Steuerrecht vorgesehener Steuervergünstigungen nicht in ihrem endgültigen steuerpflichtigen Ergebnis enthalten sind – nicht entgegensteht, vorausgesetzt, die Art und Weise der Ermittlung der Bemessungsgrundlage dieser Steuer hat nicht tatsächlich zur Folge, dass die gebietsfremde Gesellschaft weniger günstig behandelt wird als eine gebietsansässige Gesellschaft, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

2.

Art 5 Mutter-Tochter-RL ist dahin auszulegen, dass er einer Steuerregelung eines Mitgliedstaates wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden – die eine Steuer wie die Fairness Tax vorsieht, der sowohl die gebietsfremden Gesellschaften, di...

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