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Mehrwertsteuer: Abtretung eines Grundstücks an eine Gemeinde zur Begleichung eines Steuerrückstands nicht steuerbar
Art 2 Abs 1 Buchst a und Art 14 Abs 1 MwStSyst-RL sind dahin auszulegen, dass die Übertragung des Eigentums an einem unbeweglichen Gegenstand, die, wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, zur Begleichung von Steuerrückständen von einem Mehrwertsteuerpflichtigen zugunsten des Fiskus oder einer Gebietskörperschaft eines Mitgliedstaates vorgenommen wird, keine der Mehrwertsteuer unterliegende Lieferung eines Gegenstands gegen Entgelt darstellt.
( Posnania Investment, C-36/16)