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SWK 32, 10. November 2017, Seite 1367

Mehrwertsteuer: Abtretung eines Grundstücks an eine Gemeinde zur Begleichung eines Steuerrückstands nicht steuerbar

Art 2 Abs 1 Buchst a und Art 14 Abs 1 MwStSyst-RL sind dahin auszulegen, dass die Übertragung des Eigentums an einem unbeweglichen Gegenstand, die, wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, zur Begleichung von Steuerrückständen von einem Mehrwertsteuerpflichtigen zugunsten des Fiskus oder einer Gebietskörperschaft eines Mitgliedstaates vorgenommen wird, keine der Mehrwertsteuer unterliegende Lieferung eines Gegenstands gegen Entgelt darstellt.

( Posnania Investment, C-36/16)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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