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Initial Coin Offerings im Steuerrecht
Das Finanzierungsmodell für Blockchain-Unternehmen
Für Start-ups im FinTech- bzw Blockchain-Bereich hat sich eine neue innovative Art der Unternehmensfinanzierung etabliert. Im Rahmen sogenannter Initial Coin Offerings (ICO) werden digitale Münzen (= Coins oder Token) gegen Bezahlung mit virtueller Währung (etwa Bitcoins oder Ether) ausgegeben. Die durch den ICO eingenommenen Beträge werden zur Finanzierung bzw Entwicklung der Geschäftsidee verwendet, die in der Regel in einem sogenannten Whitepaper (= Beschreibung des Geschäftsmodells) festgehalten ist. Der Trend dieser neuen Unternehmensfinanzierung macht auch vor Österreich nicht halt. Vom 14. 9. bis fand in Österreich das erste ICO nach österreichischem Recht statt. Ein Wiener Start-up hat durch die Ausgabe des Tokens „Herocoin“ mehr als 6.000 Ether mit einem Gegenwert von ca 1,7 Mio Euro eingenommen. Dieser Beitrag widmet sich in einem ersten Schritt der Definition von ICO sowie der rechtlichen Einordnung von Token und analysiert in einem zweiten Schritt anhand des Praxisfalls „Herocoin“ die umsatz- und ertragsteuerliche Behandlung in Österreich.
1. Begriffsbestimmung
Obwohl sich der Begriff ICO am englischen Begriff „Initial Public Offering“ (IPO) orientiert, sind die beiden B...