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Kurzfristige Vermietungen in der Umsatzsteuer
Grundlagen und Zweifelsfragen mit Blick auf die Verwaltungspraxis
Mit dem AbgÄG 2016 erweiterte der Gesetzgeber die Ausnahmen von der Steuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken um einen zusätzlichen Tatbestand. Nach § 6 Abs 1 Z 16 UStG nicht steuerfrei ist demnach: „die Vermietung von Grundstücken während eines ununterbrochenen Zeitraumes von nicht mehr als 14 Tagen ( kurzfristige Vermietung), wenn der Unternehmer das Grundstück sonst nur zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, für kurzfristige Vermietungen oder zur Befriedigung eines Wohnbedürfnisses verwendet“.
1. Inhalt und Zweck der Regelung
Obwohl die kurzfristige Vermietung den Anwendungsbereich einer Steuerbefreiung einschränkt, wurde sie vom Gesetzgeber offenbar als Begünstigung verstanden. Die Steuerpflicht bei der kurzfristigen Vermietung soll nämlich nach dem Willen des Gesetzgebers der Verwaltungsvereinfachung, der Erhöhung der Rechtssicherheit und der Senkung von Rechtsbefolgungskosten dienen.
Hintergrund der Bestimmung war die durch das 1. StabG 2012 eingeführte Einschränkung des Verzichts auf die Steuerbefreiung bei der Grundstücksvermietung. Mit dessen Inkrafttreten ist der Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 16 UStG nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das G...