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SWK 11, 10. April 2018, Seite 514

Aufteilung von Anschaffungskosten bebauter Grundstücke

Berechnungsmethode – Statistik Austria vs Magazin „Gewinn“

Bernhard Renner

Ein geeigneter Immobilienpreisspiegel für ein mittels Verordnung festgelegtes Aufteilungsverhältnis eines bebauten Grundstücks liegt nur vor, wenn die für die Bewertung zugrunde liegenden Parameter jenen des in der GrundanteilV 2016 bezeichneten Grundstücks entsprechen. Die Beweislast eines insoweit niedrigeren Grundanteils bzw durchschnittlichen Baulandpreises trifft den, der einen vom gesetzlich vorgegebenen Aufteilungsverhältnis abweichenden niedrigeren Anteil behauptet ( RV/1100449/2017).

1. Sachverhalt

Ehegatten (Beschwerdeführer) waren jeweils Hälfteeigentümer einer Eigentumswohnung in der Gemeinde X samt Tiefgaragenplatz in einem Haus mit weniger als zehn Wohnungen. Das Finanzamt wich im Feststellungsbescheid von der von den Beschwerdeführern ermittelten AfA-Bemessungsgrundlage ab, weil gemäß GrundanteilV 2016 für das vermietete Objekt mit weniger als zehn Einheiten und Ansatz eines durchschnittlichen Quadratmeterpreises von 415 Euro (Quelle: Wirtschaftsmagazin „Gewinn“) von den Anschaffungskosten ein Grundanteil von 40 % auszuscheiden sei.

Die Beschwerdeführer wandten sich gegen diese Anpassung des Grundanteils: Sie würden diese Wohnung zum heutigen Zeitpunkt n...

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