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SWK 22, 10. August 2021, Seite 1116

Effektivitäts- und Äquivalenzgrundsatz iVm dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit bei Ausschluss der Geltendmachung von Ansprüchen

Entscheidung: Valoris, C-677/19.

Norm: Art 4 EUV.

Der Effektivitätsgrundsatz iVm dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit ist dahin auszulegen, dass er dem nicht entgegensteht, dass eine Regelung eines Mitgliedstaats für die Einreichung von Anträgen auf Erstattung von mit dem Unionsrecht für unvereinbar erklärten Steuern eine Ausschlussfrist von etwa einem Jahr festlegt, die mit Inkrafttreten dieser Regelung, mit der dem Verstoß gegen das Unionsrecht abgeholfen werden soll, zu laufen beginnt.

Der Äquivalenzgrundsatz iVm dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass eine Regelung eines Mitgliedstaats für die Einreichung von Anträgen auf Erstattung von mit dem Unionsrecht für unvereinbar erklärten Steuern eine Ausschlussfrist von etwa einem Jahr festlegt, während dieser Mitgliedstaat für vergleichbare Erstattungsanträge, die auf einen Verstoß gegen nationales Recht gestützt werden, keine solche Frist vorgesehen hat.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner
Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständig...
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