Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 7, Juli 2015, Seite 242

Arbeitsrechtliche Instrumentarien zur Einführung von Compliance-Regelungen

Weisung des Arbeitgebers – vertragliche Vereinbarung – Betriebsvereinbarung – Kollektivvertrag

Mathias Knafl

Nach der österreichischen Rechtsordnung bestehen mehrere Möglichkeiten, um compliance-spezifische Verpflichtungen für Arbeitnehmer einzuführen. Um eine rechtswirksame Bindung zu erreichen, ist es aus Sicht des Arbeitgebers dabei entscheidend, für die gewünschten Compliance-Vorgaben das jeweils passende Implementierungsinstrument heranzuziehen.

1. Einleitung

Um compliance-spezifische Vorgaben für die Arbeitnehmer rechtswirksam in das Arbeitsverhältnis einzuführen, hat der Arbeitgeber nach allgemeinem österreichischem Zivilrecht bzw nach österreichischem Arbeitsrecht verschiedene Möglichkeiten. In erster Linie bieten sich dazu 1.) das Weisungsrecht, 2.) die vertragliche Vereinbarung sowie 3.) der Abschluss einer Betriebsvereinbarung an. Zudem ist zu überlegen, ob derartige Verpflichtungen auch mittels Kollektivvertrages begründet werden können. Geht man davon aus, dass betriebliche Übungen für die Arbeitnehmer auch nachteilig sein können, erscheint es grundsätzlich auch möglich, compliance-spezifische Verpflichtungen der Arbeitnehmer über eine betriebliche Übung zu begründen. Da eine gezielte Einführung derartiger Vorgaben durch eine betriebliche Übung in der Praxis aber kein gangbarer...

Daten werden geladen...