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Leistungen eines Zusammenschlusses an seine (Nicht-)Mitglieder
Entscheidung: Kaplan International Colleges UK Ltd, C-77/19.
Norm: Art 132 Abs 1 lit f MwStSyst-RL.
Art 132 Abs 1 lit f MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie 2008/8/EG des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung nicht auf Dienstleistungen anwendbar ist, die von einem selbständigen Zusammenschluss von S. 1114Personen an eine Gruppe von Personen, die als ein Steuerpflichtiger behandelt werden kann, im Sinne von Art 11 dieser Richtlinie erbracht werden, wenn nicht alle Mitglieder dieser Gruppe Mitglieder dieses selbständigen Zusammenschlusses von Personen sind. Das Bestehen von Bestimmungen des nationalen Rechts, nach denen das vertretungsberechtigte Mitglied einer solchen Gruppe von Personen, die als ein Steuerpflichtiger behandelt werden kann, für die Zwecke der Anwendung der für selbständige Zusammenschlüsse von Personen vorgesehenen Steuerbefreiung die Merkmale und den Status der Mitglieder des betreffenden selbständigen Zusammenschlusses von Personen besitzt, ist insoweit ohne Belang.