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Vorsteuerabzug trotz Aufgabe der ursprünglich geplanten Tätigkeit – keine Vorsteuerberichtigung bei geplanter, zukünftiger umsatzsteuerpflichtiger Nutzung
Entscheidung: ITH Comercial Timişoara SRL, C-734/19.
Normen: Art 167, 168, 184 und 185 MwStSyst-RL.
Die Art 167, 168, 184 und 185 MwStSyst-RL sind dahin auszulegen, dass das Recht auf Vorsteuerabzug für Gegenstände – im vorliegenden Fall für Immobilien – und Dienstleistungen, die im Hinblick auf die Ausführung besteuerter Umsätze erworben wurden, bestehen bleibt, wenn die ursprünglich vorgesehenen Investitionsprojekte aufgrund von Umständen, die vom Willen des Steuerpflichtigen unabhängig sind, aufgegeben wurden, und dass keine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen ist, wenn der Steuerpflichtige noch immer die Absicht hat, diese Gegenstände für eine besteuerte Tätigkeit zu nutzen.
Die MwStSyst-RL, insbesondere Art 28, ist dahin auszulegen, dass bei Nichtvorliegen eines Auftragsvertrags ohne Vertretung die Konstruktion des Kommissionärs nicht anwendbar ist, wenn ein Steuerpflichtiger ein Bauwerk entsprechend dem Bedarf und den Anforderungen einer anderen Person errichtet, die dieses Bauwerk mieten soll.