SWK-Spezial Die GmbH in der Praxis
4. Aufl. 2019
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S. 300G. Die wichtigsten Regeln für GmbH-Geschäftsführer
S. 3021. Übersicht
S. 303
S. 304
2. Welcher Geschäftsführer?
681
Eine gewerblich tätige GmbH hat jeweils mindestens einen gesellschaftsrechtlichen Geschäftsführer und einen gewerberechtlichen Geschäftsführer. Der Zusatz gesellschaftsrechtlich wird üblicherweise nur verwendet, um eine Abgrenzung zum gewerberechtlichen Geschäftsführer zu erleichtern. Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist ein Begriff des Verwaltungsrechts, dem – weil eben die GmbH über keine fachliche Befähigung verfügen kann – in der Unternehmenspraxis eine enorme (und im Hinblick auf seinen Pflichtenkreis vielfach unterschätzte) Bedeutung zukommt.
682
Der Fremdgeschäftsführer ist eine physische Person, welcher die Vertretung einer GmbH obliegt, ohne an dieser kapitalmäßig beteiligt zu sein. Die Qualifikation als Fremdgeschäftsführer ist völlig unabhängig von der Art der Vertretung und dem Umstand, ob es neben ihm noch weitere Geschäftsführer gibt. Der Pflichtenkreis entspricht jenem des an der GmbH beteiligten Geschäftsführers. Das wesentlichste Unterscheidungskriterium liegt darin, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse oder besonderer Vertragsgestaltu...