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SWK 22, 10. August 2021, Seite 1090

Absonderungsentgelt: Anspruch des Arbeitgebers gegen den Bund erfasst auch anteilige Sonderzahlungen

Entscheidung: Ra 2021/09/0094.

Norm: § 32 Abs 3 EpiG.

Im Falle einer Absonderung im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Verdienstentgangsvergütung gegenüber dem Bund. Diesbezüglich muss der Arbeitgeber in Vorlage treten und erwirbt insoweit einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Bund. Dieser Erstattungsanspruch richtet sich gemäß § 32 Abs 3 EpiG nach dem regelmäßigen Entgelt im Sinne des EFZG.

Der VwGH hat nun klargestellt, dass das regelmäßige Entgelt auch anteilige Sonderzahlungen beinhaltet und diese daher vom Anspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Bund umfasst sind.

Dem steht auch nicht entgegen, dass die Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Bund innerhalb von drei Monaten vom Tag der Aufhebung der Quarantäne und somit allenfalls vor der zu den üblichen Terminen stattfindenden Auszahlung der Sonderzahlung an den Arbeitnehmer, mit der das Forderungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem Bund entsteht, zu erfolgen hat.

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