Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Novellierung des Exekutionsrechts
Auswirkungen auf die Personalverrechnung des Drittschuldners
Mit der jüngsten Novellierung des Exekutionsrechts (GREx, kundgemacht im BGBl I 2021/86, ausgegeben am ) ist nunmehr der (vorläufig) letzte Schritt einer Gesamtreform (sowohl inhaltlicher als auch sprachlicher Natur) der aus dem Jahr 1896 stammenden Exekutionsordnung vollzogen. Die Reform zielt vor allem auf eine Effizienzsteigerung in der Abwicklung von Exekutionsverfahren ab; für die Personalverrechnung des Drittschuldners (= Arbeitgeber des Verpflichteten) besteht durch die Reform kein grundsätzlicher Änderungsbedarf, allerdings sind im Detail Änderungen in den Abläufen, Vereinfachungen und Klarstellungen zu beachten.
1. Novelle der Exekutionsordnung (EO)
1.1. Exekutionspakete und Bestellung eines Verwalters
Mit dem Ziel der Effizienzsteigerung wurden ua sogenannte Exekutionspakete geschaffen, mit welchen mehrere Exekutionsmittel zusammengefasst werden. Der Gläubiger braucht daher nur mehr einen einzigen Exekutionsantrag zu stellen und im Exekutionsantrag das Exekutionsmittel nicht mehr zu nennen. Je nach Umfang der Exekutionsmittel wird zwischen dem einfachen und dem erweiterten Exekutionspaket unterschieden.
Das einfache Exekutionspaket umfasst nach § 19 Abs 2 EO automatisch, ex lege,
die Exekution auf bewegliche Sachen und Papie...