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SWK 9, 17. März 2022, Seite 458

Nebenfolgen eines Finanzstrafverfahrens im Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Zu den allzu oft übersehenen Konsequenzen abgabenrechtlicher Delinquenz

Felix Karl Vogl

Für Angehörige bestimmter Berufsgruppen ist ein Finanzstrafverfahren besonders unangenehm, da mit einem solchen nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen, sondern ua auch der zeitweilige oder permanente Verlust der Berufsbefugnis einhergehen kann. Besonders heikel ist die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens für Angehörige eines Wirtschaftstreuhandberufes (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), da nicht nur eine Bestrafung bzw Verurteilung, sondern auch schon die bloße Einleitung eines Verfahrens unter Umständen schwerwiegende Folgen auf die Berufsausübung zeitigen kann. Dieser Beitrag bereitet die Nebenfolgen eines Finanzstrafverfahrens für Wirtschaftstreuhänder auf.

1. Allgemeines

Gerade Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kommt iZm der Erfüllung steuerlicher Pflichten eine zentrale Funktion für das Rechtsleben zu. Daher verwundert es nicht, dass das Berufsrecht dieser Berufsgruppe an ein Finanzstrafverfahren bzw an die Bestrafung oder Verurteilung eines (angehenden) Berufsträgers wegen eines Finanzvergehens besonders strenge Rechtsfolgen knüpft. Ausgehend von der besonderen Vertrauenswürdigkeit (§ 9 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, im Folgenden: WTBG) als persönliche Voraussetzung der Bestellung zum Wirtschaftstreuhände...

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