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SWK 18, 20. Juni 2016, Seite 848

Nichtabzugsfähige Aufwendungen: Werbung

Auch bei einem Rechtsanwalt kann unter dem Begriff „Werbung“ nichts anderes als die Produkt- und Leistungsinformation verstanden werden. Auch ein Rechtsanwalt hat darzutun, dass er anlässlich der Bewirtung jeweils eine auf seine Tätigkeit bezogene Leistungsinformation geboten hat und dass die Bewirtung überwiegend betrieblich oder beruflich veranlasst war – (§ 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988), (Abweisung)

( 2012/15/0041)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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