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Ortner/Ortner

Personalverrechnung in der Praxis 2016

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

27. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3451-7

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Personalverrechnung in der Praxis 2016 (27. Auflage)

S. 135642 Rechtsmittel

42.1. Allgemeines

1057 Unter „Rechtsmittel“ versteht man Parteienanträge, die die Überprüfung einer behördlichen Entscheidung oder Verfügung bezwecken.

Die Rechtsmittel unterteilt man in


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ordentliche Rechtsmittel
und
außerordentliche Rechtsmittel.
Das sind jene Rechtsmittel, die eine Überprüfung eines Bescheids bzw. eine ordentliche Revision eines Erkenntnisses gem. dem VwGVG bzw. BAO und dem B-VG ermöglichen. Das Rechtsmittel gegen einen Bescheid ist die Beschwerde (Bescheidbeschwerde).
Das sind die
außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die
Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof
gem. dem B-VG, wenn vom Bundesverwaltungsgericht bzw. Bundesfinanzgericht die (ordentliche) Revision gegen seine Entscheidung nicht zugelassen wird.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bundesabgabenordnung
B-VG
Bundes-Verfassungsgesetz

42.1.1. Das ordentliche Rechtsmittel

1057a Ein Verwaltungsverfahren endet i.d.R. durch einen Bescheid.

Der Bescheid ist die förmliche Entscheidung einer Verwaltungsbehörde bzw. Abgabenbehörde. Er muss

  • die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) benennen, an die der Bescheid ergeht, und

  • die ausstellende Behörde,

  • das Datum der Ausstellung,

  • die Bezeichnung „Bescheid“,

  • einen...

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