Personalverrechnung in der Praxis 2016
27. Aufl. 2016
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S. 118036 Betriebliche Vorsorge (Abfertigung „neu“)
36.1. Arbeitsrechtliche Bestimmungen
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36.1.1. Rechtsgrundlage - Einzelfragen, Kommentare
36.1.1.1. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz - BMSVG) vom , BGBl I 2002/100, in der jeweils geltenden Fassung.
Die Betriebliche Mitarbeitervorsorge (die Abfertigung „neu“) ist ein verändertes Abfertigungs- bzw. Vorsorgesystem, welches anstelle des bisher leistungsorientierten Abfertigungssystems ein beitragsorientiertes System im Rahmen eines Kapitaldeckungsverfahrens regelt.
Die Betriebliche Mitarbeitervorsorge gem. BMVG ist mit in Kraft getreten und ist auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden, deren vertraglicher Beginn nach dem liegt (§ 46 Abs. 1 BMSVG). Demnach gilt für Arbeitsverhältnisse, die vor dem begonnen haben, das bisher geltende Abfertigungsrecht (→ 33.3.) weiter, außer es wird eine Vereinbarung des Übertritts (→ 36.1.5.) in das „neue“ Abfertigungsrecht getroffen.
Das BMSVG (das geänderte BMVG) ist mit in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesänderung wurde die Einbeziehung der freien Dienstnehmer i.S.d. ASVG in die Betriebliche Mitarbeiterv...