Ortner/Ortner

Personalverrechnung in der Praxis 2016

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

27. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3451-7

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Personalverrechnung in der Praxis 2016 (27. Auflage)

S. 1111

34.1. Laufender Bezug – Sonderzahlungen

34.1.1. Laufender Bezug – ohne Zeitguthaben

856

34.1.1.1. Sozialversicherung

Die laufenden Bezüge bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses sind nach den üblichen Regelungen sozialversicherungsmäßig zu behandeln.

34.1.1.2. Lohnsteuer

Die laufenden Bezüge bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses sind nach den üblichen Regelungen lohnsteuermäßig zu behandeln.

34.1.2. Laufender Bezug – abgegoltenes Zeitguthaben

857

34.1.2.1. Sozialversicherung

Ist das Gleitzeitguthaben zeitraumbezogen zuordenbar, ist dieses beitragsrechtlich den Beitragszeiträumen zuzuordnen, in denen die Gutstunden geleistet wurden, d.h. nach § 44 Abs. 7 ASVG ist eine Aufrollung (→ 24.3.2.1.) durchzuführen (E-MVB, 049-01-00-008).

Ist das Gleitzeitguthaben nicht konkreten Beitragszeiträumen zuordenbar (bei einem Arbeitszeitkontokorrentkonto), ist dieses beitragsrechtlich mit den laufenden Bezügen jenes Monats abzurechnen, in dem die Abgeltung zur Auszahlung gelangt 1). Führt die Abrechnung im Austrittsmonat zum Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage, ist die Beitragsgrundlage in diesem Monat mit der jeweils anzuwendenden Höchstbeitragsgrundlage begrenzt (). Eine sorgfältige Doku...

Personalverrechnung in der Praxis 2016

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