Personalverrechnung in der Praxis 2016
27. Aufl. 2016
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S. 33918 Zulagen - Zuschläge - Prämien Leistungen Dritter
18.1. Zulagen - Zuschläge - Prämien
18.1.1. Allgemeines
Zulagen, Zuschläge, Prämien und dergleichen werden i.d.R.
für bestimmte Arbeiten,
für Arbeiten, die unter besonderen Bedingungen geleistet werden, und/oder
als Abgeltung des durch die Arbeit entstandenen Aufwands
bezahlt. Zusammen mit dem Grundlohn oder Grundgehalt können sie regelmäßig, unregelmäßig oder einmalig zur Verrechnung gelangen. Aus der Funktion (i.d.R. auch aus der Bezeichnung) der Zulage ist auf den Entgeltcharakter oder auf den (Aufwands-)Entschädigungscharakter zu schließen.
18.1.2. Beispiele
296 In der Praxis kommen u.a. nachstehende Zulagen, Zuschläge und Prämien zur Verrechnung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Als Abgeltung | ||
für bestimmte Arbeiten |
für Arbeiten, die unter besonderen Bedingungen geleistet werden |
des durch die Arbeit entstandenen Aufwands (sog. Aufwandsentschädigungen
1)) |
Akkordlohn Bildschirmzulage Erschwerniszulage Gefahrenzulage Hitzezulage Höhenzulage Kühlhauszulage Schichtz... |