Ortner/Ortner

Personalverrechnung in der Praxis 2016

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

27. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3451-7

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Personalverrechnung in der Praxis 2016 (27. Auflage)

S. 151

7.1. Geltungsbereich

122 Das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), Bundesgesetz vom , BGBl 1988/400,

Das EStG enthält Bestimmungen darüber, welche natürlichen Personen mit welchen Einkünften – und wie diese berechnet werden – in Österreich steuerpflichtig sind.

Für alle bundes-, landes- und gemeindegesetzlich geregelten Abgaben, zu denen auch die Einkommensteuer gehört, regelt die Bundesabgabenordnung (BAO, BGBl 1961/194) das Verfahren zur Erhebung und zur Einhebung.

7.2. Unbeschränkte und beschränkte Einkommensteuerpflicht

123

Das EStG teilt von vornherein – unabhängig von der Art der Einkünfte und von der Staatsangehörigkeit – alle natürlichen Personen in


Tabelle in neuem Fenster öffnen
unbeschränkt steuerpflichtige
und in
beschränkt steuerpflichtige
Personen (sog. Steuerinländer)
Personen (→ 31.1., → 31.10.) (sog. Steuerausländer).
Es macht dies davon abhängig, ob die natürliche Person im Inland
einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 Abs. 2 EStG);
weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 Abs. 3 EStG). Darüber hinaus muss die natürliche Person Inlandseinkünfte i.S.d. § 98 EStG erzielen.
Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der Begründung eines Wohnsitzes oder des gewöhn...

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