Ortner/Ortner

Personalverrechnung in der Praxis 2016

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

27. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3451-7

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Personalverrechnung in der Praxis 2016 (27. Auflage)

S. 126

84 Der Grundgedanke der Sozialversicherung ist

  • der Schutz des Einzelnen und seiner Familie gegen unvorhergesehene und existenzgefährdende Wechselfälle des täglichen Lebens.

Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Darunter versteht man, dass der Versicherungsschutz kraft Gesetzes und unabhängig vom Willen des Einzelnen eintritt, sobald bestimmte im Gesetz festgelegte Tatbestände (z.B. Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit) eintreten. Die Pflichtversicherung tritt unabhängig von Anmeldung und Beitragsleistung ein (ipso-iure-Versicherung).

5.1. Sparten der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung umfasst die

1.

85 Krankenversicherung,

2.

Unfallversicherung,

3.

Pensionsversicherung,

4

Arbeitslosenversicherung.


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ad 1.
Die Krankenversicherung übernimmt vor allem die Kosten für
  • Sachleistungen, z.B. für Krankenbehandlung, Anstaltspflege und
  • Geldleistungen, z.B. in Form von Krankengeld (→ 25.1.3.).
ad 2.
Die Unfallversicherung
  • verhütet Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (→ 25.1.2.) und
  • behandelt deren Folgen;
  • vergütet teilweise die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen durch Krankheit bzw. nach Unfällen (→ 25.5.).
ad 3.
Die Pensionsversicherung gewährt Geldleistungen ...

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