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SWK 3, 20. Jänner 2024, Seite 119

Steuerfreie Tagesgelder bei einem ausländischen Familienwohnsitz

Entscheidung: Ra 2022/15/0078 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: § 3 Abs 1 Z 16b, 26 Z 4 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH beschäftigte Forstarbeiter, deren Familienwohnsitz im EU-Ausland gelegen war. Diese traten ihren Dienst am Sitz der GmbH an und wurden für mehrere Wochen am Stück in verschiedene Forstgebiete entsandt. Im Forst arbeiteten sie in der Regel von Montag bis Freitag und übernachteten in Unterkünften in der Nähe des Forstgebiets. Die GmbH zahlte an die Forstarbeiter ua steuerfreie Tagesgelder in Höhe von 17,60 Euro für jeden Wochentag (Montag bis Freitag ohne Feiertage, aber mit Tagen, an denen nicht gearbeitet wurde, zB wegen Krankheit) aus. Das Finanzamt erkannte die Steuerfreiheit der Tagesgelder nicht an.

Das BFG gab der Beschwerde teilweise Folge und führte aus, die im anwendbaren Kollektivvertrag vorgesehenen Tagesgelder (Trennungsgelder) seien für steuerliche Zwecke aus unionsrechtlichen Gründen auch für die Forstarbeiter ohne inländischen Familienwohnsitz – entgegen der anderslautenden kollektivvertraglichen Bestimmung – zu berücksichtigen. Die für Krankenstandstage gezahlten Tagesgelder seien jedoch nicht steuerfrei.

Rechtlich...

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