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Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2023
Lohnsteuer-Update Jänner 2024: Aktuelles auf einen Blick
Mit , 2023-0.715.245, BMF-AV 2023/151, wurden die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) aufgrund gesetzlicher Änderungen angepasst sowie die aktuelle Rechtsansicht des BMF zu den verschiedensten Themenstellungen und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR eingearbeitet. Zudem wurden redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtabellen eingefügt.
Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen aus dem LStR-Wartungserlass 2023 dargestellt.
1. Persönliche Steuerpflicht – Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (Rz 7 bis 12 LStR)
Der Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs 4 EStG) setzt ua voraus, dass entweder die Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der österreichischen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der österreichischen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte 2024 nicht mehr als 12.816 Euro jährlich betragen.
Der Antrag kann ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 auch nach erstmaligem Eintritt der Rechtskraft gestellt werden, wenn ein Verfahrenstitel für eine Bescheidänderung vorliegt (zB Wiederaufnahme des Verfahrens; § 39 Abs 4 EStG).