Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erlässe des BMF zu KStR, LStR und UStR
Drei steuerliche Erlässe des BMF zu den Richtlinien sind in der Findok abrufbar:
Änderung der Rz 59 KStR (, 2023-0.915.582, BMF-AV 2023/153): Rz 59 KStR wird aufgrund der Judikatur geändert: „Aufgrund seiner besonderen Stellung im öffentlichen Leben ist das Österreichische Rote Kreuz mit den Landesverbänden und Bezirksstellen als Körperschaft öffentlichen Rechts anzusehen (bis ; ab siehe ).“
LStR-Wartungserlass 2023 (, 2023-0.715.245, BMF-AV 2023/151): Im Rahmen der laufenden Wartung 2023 werden gesetzliche Änderungen, höchstgerichtliche Entscheidungen, redaktionelle und sonstige Aktualisierungen in die LStR eingearbeitet. Die LStR idF des Wartungserlasses 2023 sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, soweit nichts anderes geregelt ist bzw soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den LStR Gültigkeit hatten.
UStR-Wartungserlass 2023 (, 2023-0.877.675, BMF-AV 2023/152): Im Rahmen der laufenden Wartung wurden insbesondere die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte ...