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Wer trägt Werkschließungskosten eines ausländischen Konzernunternehmens im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen?
Unter welchen Umständen stehen Entschädigungszahlungen zu?
Auf Entscheidung der Konzernmutter wird die Produktionsstätte eines ausländischen Tochterunternehmens geschlossen. Stattdessen soll die Produktion durch ein neues Werk, das von einem inländischen Konzernmitglied errichtet wird, übernommen werden. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und in welcher Höhe dem ausländischen Konzernunternehmen eine Entschädigungszahlung zusteht und wer diese zu leisten hat.
1. Ausgangssachverhalt
Das italienische Tochterunternehmen eines internationalen Großkonzerns ist seit Jahrzehnten für ein österreichisches Konzernunternehmen im Bereich der Auftragsfertigung als low-risk contract manufacturer tätig. Das in Italien in einem hochspezialisierten Werk gefertigte Produkt wird ausschließlich an das österreichische Unternehmen geliefert und dient diesem als Grundstoff im weiteren Produktionsprozess. Die italienische Gesellschaft erhält eine Vergütung auf Cost-Plus-Basis. Aus dem Grundstoff wird in Österreich ein Endprodukt hergestellt, das an die deutsche Konzernmutter geliefert wird. Die Vergütung dafür erfolgt ebenfalls mittels Cost-Plus. Ein Teil der halbfertigen Produkte, die während des Herstellungsprozesses in Österreich entstehen, wird an...