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SWK 18, 20. Juni 2021, Seite 992

Die Finalisierung von Basel III im Überblick

Eigenmittel- und Liquiditätsbestimmungen der Banken

Wolfgang Wild

Die nach den Erfahrungen aus der Finanzkrise 2007/2008 neu gestalteten Eigenmittel- und Liquiditätsbestimmungen der Banken – international als „Basel III“ bezeichnet – wurden bis 2017 überarbeitet; die neuen Bestimmungen sollen bis 2023 umgesetzt werden. Im Folgenden werden einige markante Änderungen im Zuge der Finalisierung von Basel III kurz skizziert.

1. Hintergrund der Bankenregulierung nach Basel

Das Ziel des Basel-Prozesses (benannt nach der federführenden „Bank für Internationalen Zahlungsausgleich/BIZ“ in Basel), der 1988 mit Basel I begonnen hat, ist die Stärkung der Widerstandskraft von Banken und Finanzinstituten. Neben administrativen Vorgaben (wie Konzessionserfordernis uÄ) geschieht dies nach den Basel-Regeln am besten durch ausreichende, risikoadäquate Eigenmittel und ausreichende Liquidität.

Ein zentraler Begriff ist die Risikotragfähigkeit: Jede Bank soll mindestens so viel Eigenmittel haben, wie ihrem „Risikoappetit“ entspricht. Ausreichende Eigenmittel sollen die Überschuldung der Bank (im bilanziellen Sinn: Fremdkapital größer als Aktiva) durch Wertminderungen ihrer Assets und dadurch eine Schädigung von Gläubigern verhindern. Ein zweiter Aspekt ist die Liquidität...

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