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BMF veröffentlicht Fragen-Antworten-Katalog zur Spendenbegünstigung ab 2024
Auf der Homepage des BMF ist seit ein Fragen-Antworten-Katalog zur neuen Spendenbegünstigung ab 2024 unter https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spenden-gemeinnuetzigkeit/spendenbeguenstigung-neu.html abrufbar (derzeit noch auf Basis des Nationalratsbeschlusses vom ).
Der Katalog enthält 18 Antworten, so etwa zur Frage, ab wann der Antrag auf Zuerkennung der Spendenbegünstigung gemäß den neuen gesetzlichen Bestimmungen gestellt werden kann:
„Der Antrag kann ab April 2024 gestellt werden. Er kann nur durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter gemäß Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) 2017 elektronisch im Wege von FinanzOnline übermittelt werden.
Wird der Antrag bis gestellt, gilt Folgendes:
Die bescheidmäßige Erteilung der Spendenbegünstigung ist vom Finanzamt Österreich bis längstens zu veröffentlichen, es sei denn, der Antragsteller wurde zur Behebung von Mängeln aufgefordert oder ihm Ergänzungsaufträge oder Bedenkenvorhalte übermittelt. Mit der Zuerkennung der Begünstigung erfolgt auch die Eintragung auf der Liste.
Die Eintragung in die Liste entfaltet aber bereits (rückwirkend) für Zuwendungen ab dem Wirkung. Es sind daher alle Spend...