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SWK 36, 20. Dezember 2023, Seite 1358

Quotenregelungsverordnung kundgemacht

Die Neuerungen auf einen Blick

(SWK) – Am wurde die Quotenregelungsverordnung (QuRV) im Bundesgesetzblatt (BGBl II 2023/370) kundgemacht.

Grundsätzlich entspricht die Verordnung der bisherigen Verwaltungspraxis; folgende Punkte sind dabei hervorzuheben:

  • Die Anmeldung zur Quotenregelung ist bis zum 30. 6. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres über FinanzOnline vorzunehmen (nach dem 30. 6. kann eine Steuernummer nur mehr bei Vertreterwechsel, rückwirkender Umgründung oder, wenn die betreffende Steuernummer erst nach dem 30. 6. erteilt wurde, angemeldet werden).

  • Es gibt eigene – kürzere – Fristen für die Abgabe der betrieblichen Feststellungserklärungen: 50 % sind bis zum Abgabetermin 2 (30. 11. des Folgejahres), 100 % bis zum Abgabetermin 3 (31. 1. des zweitfolgenden Jahres) einzureichen.

  • Nicht-betriebliche Einkünfte sind ebenfalls von der Quotenregelungsverordnung erfasst (wichtig zB für Grenzgänger, Vermieter und bei umfangreichem Kapitalvermögen); somit ist in der Einkommensteuer nur die Arbeitnehmerveranlagung nicht von der Quotenregelung umfasst.

  • Mit dem am beschlossenen Initiativantrag 3777/A (868/BNR) wurde die Quotenregelung außerdem auf die Jahreserklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, d...

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