Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neue Start-up-Mitarbeiterbeteiligung
Neue Rahmenbedingungen ab 1. 1. 2024
Vor Kurzem wurde die Regierungsvorlage des „Start-up-Pakets“ beschlossen, das neben einer neuen Gesellschaftsform (FlexCo) auch ein neues steuerliches Mitarbeiterbeteiligungsmodell vorsieht. Beides sind wesentliche Bausteine für ein funktionierendes Start-up-Ökosystem und ein wichtiger Schritt zur Beseitigung von Standortnachteilen im internationalen Vergleich. Die neuen Rahmenbedingungen sollen ab zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang bleibt die finale Gesetzwerdung noch abzuwarten.
1. Bisheriges steuerliches Dilemma mit Mitarbeiterbeteiligungen
Unabhängig davon, ob die Anteilsgewährung an einen Mitarbeiter mittels Anteilsabtretung oder Kapitalerhöhung erfolgt, kann es aufgrund einer verbilligten oder unentgeltlichen Anteilsgewährung beim Mitarbeiter zu einem geldwerten Vorteil (Verkehrswert der gewährten Anteile abzüglich eines allfälligen Kaufpreises) in der Form eines steuerpflichtigen Sachbezugs kommen, der zu Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit gemäß § 25 EStG führt. Ein derartiger geldwerter Vorteil unterliegt beim Mitarbeiter grundsätzlich dem progressiven Einkommensteuertarif.
Start-ups erwirtschaften in der ersten Phase in der Regel Verluste, sodass in regelmäßigen Abst...