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Gemeinnützigkeit eines Kindergartenvereins – fehlende Förderung der Allgemeinheit
Entscheidung: Ra 2021/15/0061 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: § 34 ff BAO; § 8 KommStG.
Sachverhalt und Verfahren: Einem Verein wurde Kommunalsteuer vorgeschrieben, weil es sich bei der von ihm betriebenen Kinderbetreuungseinrichtung um einen Betriebskindergarten der X KG handle, der mangels Förderung der Allgemeinheit nicht als gemeinnützig einzustufen sei.
Das LVwG gab der Beschwerde Folge und führte aus, in der betreffenden Kinderbetreuungseinrichtung seien nicht nur Kinder von Mitarbeitern der X KG, sondern auch „betriebsfremde“ Kinder betreut worden.
Rechtliche Beurteilung: Nach den Feststellungen der revisionswerbenden Gemeinde sei die Kinderbetreuungseinrichtung in einem Gebäude untergebracht, das die X KG – die um die Baubewilligung für die Errichtung einer Kindertagesstätte angesucht und den Bauantrag mit dem Platzmangel des Firmenkindergartens begründet habe – errichtet habe. Dem Amt der Landesregierung, das den Betrieb dieser Kinderbetreuungseinrichtung mit Bescheid bewilligt habe, sei ein Gesamtkonzept vorgelegt worden, laut dem es sich um eine Einrichtung der X KG handle, die von einem Trägerverein geführt werde. Voraussetzung für die Au...