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SWK 35, 15. Dezember 2023, Seite 1328

Nebenfolgen eines Finanzstrafverfahrens im Berufsrecht der Ärzte

Zu den allzu oft übersehenen Konsequenzen abgabenrechtlicher Delinquenz

Felix Vogl Karl

Für Angehörige bestimmter Berufsgruppen ist ein Finanzstrafverfahren besonders unangenehm, da mit einem solchen nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen, sondern ua auch der zeitweilige oder permanente Verlust der Berufsbefugnis einhergehen kann. Durchaus heikel kann die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens für Angehörige des Berufs der Ärzte sein, da nach dem einschlägigen Berufsrecht nicht nur eine Bestrafung bzw Verurteilung, sondern nur schon die Einleitung eines Verfahrens unter Umständen negative Folgen auf die Berufsausübung zeitigen kann. Dieser Beitrag bereitet die Nebenfolgen eines Finanzstrafverfahrens für Ärzte auf.

1. Überblick

Zahlreiche Berufsrechte machen die Befugnis zur Ausübung des Berufs von dem Vorliegen einer besonderen (in der Regel berufsspezifischen) Vertrauenswürdigkeit abhängig. Diese kann infrage stehen, wenn ein Berufsträger in gerichtlichen Finanzstrafverfahren verurteilt oder im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren bestraft wird. Aber auch nur schon die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens kann unter Umständen schwerwiegende Rechtsfolgen für Berufsträger nach sich ziehen.

Ausgehend von der Vertrauenswürdigkeit (§ 4 Abs 2 Z 2 ÄrzteG) als persönlic...

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