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Bedingte Verfahrenshandlungen im Abgabenverfahren
Zulässige vs unzulässige Bedingungen
Verfahrenshandlungen – insbesondere Anträge, Beschwerden sowie deren Zurücknahme – werden in der Praxis vielfach mit Bedingungen verknüpft. Bedingte Verfahrenshandlungen sind zwar im Allgemeinen, aber nicht in jedem Fall unwirksam. Dieser Beitrag soll mit besonderem Fokus auf das Abgabenverfahren diesbezügliche Problemfelder aufzeigen und Rechtsanwender dabei unterstützen, zulässige von unzulässigen Bedingungen zu unterscheiden.
1. Stand der Lehre und Rechtsprechung
1.1. Grundsatz der Unzulässigkeit
Nach herrschender Ansicht ist das Verfahrensrecht im Allgemeinen bedingungsfeindlich, weshalb bedingte Parteienerklärungen – und im Gegenzug auch bedingte behördliche oder gerichtliche Erledigungen – unzulässig sind, soweit Bedingungen nicht ausdrücklich von der Rechtsordnung vorgesehen oder zugelassen sind. Parteienerklärungen, über die förmlich abzusprechen ist (insbesondere Anträge, Beschwerden etc), sind folglich grundsätzlich als unzulässig zurückzuweisen, wenn sie mit einer Bedingung verbunden sind; sonstige bedingte Parteienerklärungen sind schlicht unwirksam.
Die Unzulässigkeit bedingter Verfahrenshandlungen ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, ist aber gleichwohl ein von d...