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Klarstellung zur Steuerpflicht des Umsatzersatzes
Nationalrat beschließt Verlängerung von Hilfsmaßnahmen
(SWK) – Das Plenum des Nationalrats hat am per Initiativ- bzw Abänderungsantrag im Budgetausschuss eingebrachte Änderungen iZm COVID-19-Hilfsmaßnahmen beschlossen. Im EStG kommt es zu einer expliziten Klarstellung der Steuerpflicht von „Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze“. Auch bei Ausfallsbonus, Härtefallfonds und Verlustersatz wurden Verlängerungen bzw Anpassungen angekündigt.
1. Einkommensteuer
Steuerpflicht für Umsatzersatz: Die Steuerpflicht für umsatzersetzende Zuwendungen wird erweitert: Ab der Veranlagung 2021 sind ausdrücklich auch Zuwendungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bzw vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen erfasst. Auch die bereits in der 2. NPO-FondsRLV vorgesehene Steuerpflicht des NPO-Lockdown-Zuschusses wird ab der Veranlagung 2020 ausdrücklich gesetzlich verankert.
Kleinunternehmerpauschalierung: Bei der Veranlagung 2020 ist auf Betriebseinnahmen aus Umsätzen iSd § 1 Abs 1 Z 1 UStG abzustellen, der Umsatzersatz mangels Steuerbarkeit also grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Daher soll dieser in Fällen, in denen er mehr als die tatsächlichen Umsätze des Jahres beträgt und somit eine wirtschaftlich bedeutsame G...