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SWK 18, 20. Juni 2021, Seite 970

Phase 5 der COVID-19-Kurzarbeit

Ein erster Überblick

Andreas Gerhartl

Regierung und Sozialpartner haben sich auf die Fortführung der Kurzarbeit über den Juni 2021 hinaus geeinigt. Auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen wird hier ein erster Überblick gegeben. Die verbindlichen Rechtsgrundlagen (Sozialpartnervereinbarung, AMS-Richtlinien) existieren zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht und müssen daher (vor allem für die Klärung von Detailfragen) abgewartet werden.

1. COVID-19-Kurzarbeit

Zu Beginn der COVID-19-Krisensituation im Frühjahr 2020 kristallisierte sich ziemlich rasch heraus, dass es ein Modell zur möglichst weitgehenden Sicherung von Arbeitsplätzen braucht. Regierung und Sozialpartner einigten sich darauf, dass die Kurzarbeit dieses gesuchte Modell sein sollte, und kreierten dafür eine eigene Form der Kurzarbeit (COVID-19-Kurzarbeit). Was zunächst als Provisorium gedacht war, etablierte sich – in Anbetracht der Fortdauer der Pandemie – als längerfristiges Modell.

Bis Ende Juni 2021 wird dabei mittlerweile – aufgrund mehrerer Änderungen (ua auch der gesetzlichen Rahmenbedingungen) – zwischen vier Phasen der Kurzarbeit unterschieden. Ob und in welcher Form die Kurzarbeit über diesen Zeitpunkt hinaus weitergeführt wird, war zunäc...

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