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SWK 35, 10. Dezember 2022, Seite 1359

Sanatorien im Tourismusbeitragsrecht

Besteuerung des touristischen Nutzens von Krankenanstalten, die höheren Ansprüchen genügen

Felix Karl Vogl

Für Abgabepflichtige mit hohen Umsätzen und mit gewisser Nähe ihrer Wertschöpfung zum Tourismus ist die Einordnung in die Abgabengruppen bzw Beitragsgruppen des Tourismusbeitragsrechts des jeweiligen Landes von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Für Krankenanstalten hat der VwGH in einer aktuellen Entscheidung vom , Ra 2021/13/0085, jüngst die für die Einordnung als Sanatorium maßgebenden Kriterien herausgearbeitet, welche der Verfasser in diesem Beitrag näher zu präzisieren versucht.

1. Ausgangssituation

Die beständige Steigerung des Wohlstands während der letzten Jahrzehnte hat auch im Bereich der stationären medizinischen Versorgung dazu geführt, dass mehr und mehr Spitalspatienten bereit sind, entweder als Selbstzahler oder als Prämienzahler für private Zusatzversicherungen für bessere Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus gesonderte Zahlungen zu leisten. Der Gesetzgeber bzw die Verordnungsgeber zahlreicher Bundesländer haben dies im Bereich des Tourismusbeitragsrechts teilweise schon vor Jahrzehnten zum Anlass genommen, Krankenanstalten, deren Wertschöpfung infolgedessen eine besondere Nähe zum Tourismus aufweist, in stärkerem Maße zur Leistung von Tourismusbeiträgen heran...

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