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SWK 35, 10. Dezember 2022, Seite 1350

Telekommunikationsdienstleistungen in der Umsatzsteuer

Darstellung der umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen mit Augenmerk auf Roaming-Leistungen

Julian Kuderer

Erbringen drittländische Telekommunikationsdienstleister Roaming-Leistungen, die in Österreich durch ihre Kunden genutzt oder ausgewertet werden, verlagert sich der Leistungsort vom Drittlandsgebiet ins Inland, wobei es nach Ansicht des EuGH nicht darauf ankommt, ob diese Umsätze bereits im Drittland besteuert wurden. Durch die Ortsverlagerung ins Inland müssen sich die betroffenen Unternehmen auch mit allfälligen Registrierungs- und Meldepflichten in Österreich sowie mit der Frage, auf welcher Basis die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage ermittelt werden kann, befassen. All dies stellt drittländische Telekommunikationsdienstleister unter Umständen vor die Entscheidung, ob sie das EU-Geschäft weiterhin aufrechterhalten wollen.

1. Überblick

Das EU-Recht – die MwStSyst-RL – sowie das österreichische UStG sehen für Telekommunikationsdienstleistungen eigene Leistungsortbestimmungen im B2C-Bereich vor. In gewissen Fällen können jedoch die EU-Mitgliedstaaten hiervon abweichende Regelungen festlegen; das EU-Recht sieht nämlich die Möglichkeit vor, dass die Steuerbarkeit von Telekommunikationsdienstleistungen aus dem Drittland in das Gemeinschaftsgebiet gezogen werden kann, sofern diese Leistungen ...

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