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SWK 10-11, 5. April 2020, Seite 597

Forschungsprämie und öffentliche Subventionen

Periodische Ertragserfassung der Subventionszahlungen bei Teilzielerreichung?

Sylvia Auer und Matthias Petutschnig

Subventionen der öffentlichen Hand sind von der Bemessungsgrundlage für eine Forschungsprämie abzuziehen. Wird eine Subvention an die Erreichung von (Forschungs-)Teilzielen geknüpft, stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt der Berücksichtigung in der Bemessungsgrundlage. Im Folgenden wird eine periodische Ertragserfassung der Subventionszahlungen bei Teilzielerreichung begründet.

1. Ausgangslage

Für Steuerpflichtige und Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, besteht die Möglichkeit zur Beantragung einer Forschungsprämie in Höhe von 14 % der Aufwendungen für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung. Auch bei Auftragsforschung durch ein österreichisches Unternehmen oder ein in der Europäischen Union ansässiges Unternehmen mit zumindest einer inländischen Betriebsstätte kann eine Forschungsprämie in Höhe von 14 % der Forschungsaufwendungen beantragt werden, jedoch gedeckelt mit einem Höchstbetrag von 1 Mio Euro.

Im Allgemeinen sind Forschungsförderungen ökonomisch sinnvoll und zielen darauf ab, den Forschungsstandort Österreich zu stärken. Die in Österreich angebotene Forschungsprämie ist eine indirekte, steuerliche Forschungsfö...

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