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ASoK 7, Juli 2012, Seite 272

Zwangscoaching für Mitarbeiter?

Coachingangebote des Arbeitgebers müssen von den Arbeitnehmern grundsätzlich nicht angenommen werden

Peter Steiner

Insb. im sog. „Coachingbereich“ treten am Markt vermehrt Einzelpersonen und Unternehmen auf, die sich für diverse Beratungsleistungen (Einzelcoachings, Gruppencoachings, Führungskräftecoachings) empfehlen. In der Folge greifen im Rahmen von Personalentwicklungs- und Mitarbeiterförderungsprogrammen auch speziell Großbetriebe für ihre Mitarbeiter und Führungskräfte zunehmend auf derartige „Hilfen zur Selbsthilfe“ zurück. Der nachstehende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob Arbeitgeber aber ihre Mitarbeiter überhaupt zwangsweise dazu verpflichten können, derartige „Angebote“ auch tatsächlich wahrzunehmen.

1. Treuepflicht des Arbeitnehmers

Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers erschließt sich primär aus dem arbeitsrechtlichen Individualvertrag und erstreckt sich grundsätzlich nur auf die vereinbarten Dienste. Berufliche Fort- und Weiterbildungspflichten bestehen nur, soweit sie für das konkrete Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Coaching wird nur in seltenen Fällen individualvertraglich vereinbart. Abweichungen vom vertraglich Vereinbarten sind nach Maßgabe der Treuepflicht des Arbeitnehmers zwar zulässig, jedoch (etwa durch das Schikanev...

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