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SWK 30, 20. Oktober 2018, Seite 1316

Kein ausreichender Rechtsschutz bei Nichtbescheiden im Feststellungsverfahren in Sicht

Lichtblick durch den VfGH?

Philipp Beisteiner und Peter Beisteiner

Während langer Feststellungsverfahren können abgeleitete Einkommensteuerbescheide nicht mehr angepasst werden. Der Grund liegt in der Verfristung oder Verjährung im Einkommensteuerverfahren. Der VfGH hat die Schwachstellen im Bescheidanpassungsregime der BAO erkannt. Der VwGH sieht die Lösung gleichwohl darin, von Anfang an unbegründete Rechtsbehelfe zu erheben. Es besteht die Gefahr doppelter Besteuerung. Die Neuregelung des § 304 BAO durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) vermag das Problem uE nicht zu lösen.

1. Das Problem

1.1. Typische Konstellation

Steuerpflichtige halten Beteiligungen – zB an KGs oder in Form einer stillen Beteiligung. Für diese Gesellschaften erfolgte eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO). Diese Feststellungen haben gem § 295 Abs 1 BAO stets unmittelbare Auswirkungen auf die Einkommensteuer der Betroffenen, da auch rechtskräftige Einkommensteuerbescheide nach § 295 Abs 1 BAO gemäß den Feststellungen auf Gesellschaftsebene von Amts wegen geändert werden müssen.

Zunächst wurden Verluste festgestellt. Die Betriebsprüfung erkannte den Teilhabern diese Verluste in geänderten Feststellungbescheiden ab. Nach § 295 Abs 1 BAO wurden die abgeleiteten Einkommensteuerbescheide der Teilhaber geänder...

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