Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Austausch länderbezogener Berichte zwischen Österreich und den USA
Bilaterale Vereinbarung in Kraft
Die zuständigen Behörden Österreichs und der USA haben am eine Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte abgeschlossen (CbC-CAA). Das CbC-CAA
ist auf der Webseite des Internal Revenue Service (IRS) abrufbar (https://www.irs. gov/businesses/country-by-country-reporting-jurisdiction-status-table) und
wird auch auf der BMF-Homepage veröffentlicht werden (in deutscher und englischer Fassung).
Die Vereinbarung gilt für Wirtschaftsjahre multinationaler Konzerne, die nach dem beginnen. Ein erster Austausch von Berichten hat bereits stattgefunden.
Die Verpflichtung zur Erstellung länderbezogener Berichte ist ein Mindeststandard nach dem BEPS-Projekt der OECD und daher sowohl von Österreich als auch von den USA zwingend umzusetzen. Für Österreich besteht eine solche Verpflichtung auch aufgrund der Änderung der Amtshilfe-RL 2016/881/EU; die Umsetzung erfordert sowohl inner- als auch zwischenstaatliche Maßnahmen. Innerstaatlich musste dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Dies ist in Österreich durch die Einführung des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes (VPDG) erfolgt.
Zusätzlich müssen – auf Basis einer zwischenstaatlichen Vereinbarung – die rechtlichen Rahmenb...