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Neuerungen, die sich erst bei späteren Veranlagungen auswirken
Die mit der Steuerreform 2019 ursprünglich geplanten umsatzsteuerlichen Änderungen wurden von der Übergangsregierung zum Großteil mit dem StRefG 2020 sowie dem AbgÄG 2020 umgesetzt. Folgende Maßnahmen des StRefG 2020 sind bereits mit in Kraft getreten:
Vereinheitlichung der Beurteilung von Reihengeschäften durch gesetzliche Definition des Lieferortes;
Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf 35.000 Euro;
Ausweitung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 10 % auf elektronische Publikationen wie E-Books oder digitale Zeitungsabos;
Ausweitung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 10 % für ausgebildete Blindenführhunde auf allgemein Asstistenzhunde, soweit diese ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten bestimmt sind;
Ermöglichung des Vorsteuerabzugs für Krafträder mit einem CO2-Emissionswert von null;
Ausschluss der Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs aus dem Anwendungsbereich des § 22 UStG;
Vereinheitlichung der Beurteilung von Konsignationslagern;
Ausweitung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen: Künftig muss der Abnehmer dem liefernden Unternehmer zusätzlic...