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SWK 4-5, 15. Februar 2020, Seite 220

Erläuterungen zur Beilage E 1a-K

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Seite 1 der Beilage E 1a-K

BK1

„USt-Bruttosystem“ oder „USt-Nettosystem“

Zur Auswahl „USt-Bruttosystem“ oder „USt-Nettosystem“ siehe Anmerkung B3, Seite 207 f.

BK2

Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bedeutet, dass keine Pauschalierung in Anspruch genommen wird und die Betriebsausgaben voll erfasst werden. Die Betriebseinnahmen sind entsprechend den Kennzahlen 9040 bis 9090 und die Betriebsausgaben entsprechend den Kennzahlen 9100 bis 9230 anzugeben. Die Kennzahl 9259 (pauschalierte Betriebsausgaben) darf nicht ausgefüllt werden.

BK3

Basispauschalierung

Zur Basispauschalierung siehe Anmerkung B4, Seite 208.

BK4

Gastgewerbepauschalierung

Zur Gastgewerbepauschalierung siehe Anmerkung B5, Seite 208 f.

BK5

Drogistenpauschalierung

Zur Drogistenpauschalierung siehe Anmerkung B6, Seite 209.

BK6

Künstler-/Schriftstellerpauschalierung

Zur Künstler-/Schriftstellerpauschalierung siehe Anmerkung B7, Seite 209.

BK7

Handelsvertreterpauschalierung

Zur Handelsvertreterpauschalierung siehe Anmerkung B8, Seite 209.

BK8

Sportlerpauschalierung

Zur Sportlerpauschalierung siehe Anmerkung B9, Seite 209.

BK9

Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Zur Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetrei...

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