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ASoK 7, Juli 2012, Seite 262

Diskriminierung durch Alterskündigungsklauseln

Geschlechts- und altersbezogene Diskriminierung

Andreas Gerhartl

Der folgende Beitrag stellt drei EuGH-Entscheidungen zum Problem der Zulässigkeit von Alterskündigungsklauseln vor. Obwohl bloß eine dieser Entscheidungen auf einem Vorlageantrag eines österreichischen Gerichts beruht, sind alle drei auch für die österreichische Rechtslage von Bedeutung. Den einzelnen Urteilen lagen unterschiedliche Diskriminierungstatbestände, nämlich Alter bzw. Geschlecht, zugrunde.

1. Rechtssache Kleist

1.1. Sachverhalt

Die im Februar 1948 geborene Klägerin war bei der beklagten PVA als leitende Ärztin angestellt. Sie wollte nicht mit Erreichung des 60. Lebensjahres (Anfallsalter für die Alterspension für Frauen) in Pension gehen und wurde daraufhin (gestützt auf eine Bestimmung im anzuwendenden Kollektivvertrag) zum gekündigt (in den Ruhestand versetzt). Ihr Aktivbezug vor der Kündigung betrug 4.032,39 Euro netto monatlich. Als Pension erhält sie 3.890,62 Euro; zusätzlich erhielt sie eine Abfertigung im Ausmaß von etwa 80.000 Euro. Würde sie erst zum , also nach Erreichen ihres 65. Lebensjahres (Pensionsanfallsalter für Männer), in Pension gehen, erhielte sie eine Pension von 4.829,85 Euro netto monatlich. Die Anfechtung der Kündigung wurde unter anderem auf eine...

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