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SWK 4-5, 15. Februar 2020, Seite 196

Allgemeines zur Beilage L 1k-bF

Die Beilage L 1k-bF dient der Beantragung des Familienbonus Plus in besonderen Fällen (Punkt 3) oder bei 90 %/10 %-Aufteilung (Punkt 4). Wenn diese Beilage verwendet wird, darf der Familienbonus Plus nicht in der Beilage L1 k beantragt werden.

Der Familienbonus Plus steht monatsweise zu. Ändern sich die Verhältnisse zwischen den Anspruchsberechtigten während des Jahres, ist uU eine monatsweise Antragstellung erforderlich; dafür ist Punkt 3 des Formulars vorgesehen.

Beispiel

Frau Y und Herr Z haben ein gemeinsames Kind. Sie lassen sich am scheiden. Herr Z leistet danach keinen Unterhalt für das Kind. Anspruch auf den Familienbonus Plus haben:

  • für die Monate Jänner bis September 2019: jeweils Frau Y und Herr Z (entweder einer von beiden ganz oder beide halb);

  • für die Monate Oktober bis Dezember 2019: nur Frau Y. Herr Z hat keinen Anspruch, da ihm mangels Unterhaltszahlungen kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.

Wann ist der Famlienbonus Plus mit dem Formular L 1k-bF zu beantragen?

Das Formular L 1k-bF ist zu verwenden, wenn im Jahr 2019 besondere Verhältnisse vorlagen, die eine monatliche Betrachtung des Familienbonus Plus erfordern, nämlich:

1.

Trennung der (Ehe-)Partner;

2.

Begründung einer Ehe o...

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