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Allgemeines zur Beilage L 1d
Spenden, Stiftungszuwendungen, Kirchenbeiträge und Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung oder für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung werden von der empfangenden Organisation elektronisch übermittelt und in der Veranlagung automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass dem Zahlungsempfänger der Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum bekanntgegeben worden sind.
Mit der Beilage L 1d können Beträge berücksichtigt werden, die von der Datenübermittlung abweichen oder die an ausländische Empfänger geleistet wurden und für die keine Datenübermittlung vorgesehen ist. Wurden Spenden getätigt, die als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind, können hier allenfalls notwendige Ergänzungen/Korrekturen vorgenommen werden. Das BMF hat eine Ausfüllhilfe zu dem Formular erstellt (L 1d-Erl-2019).
Gegenüber dem Formular 2018 ergeben sich keine wesentlichen Änderungen.