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Die Abberufung von Vorstandsmitgliedern auf Druck Dritter – ein Überblick
Die Unabhängigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft soll ua dadurch sichergestellt werden, dass Vorstandsmitglieder nicht frei abberufen werden können. Nach § 75 Abs 4 AktG muss hierfür ein wichtiger Grund vorliegen. Das AktG enthält lediglich eine demonstrative Aufzählung solcher wichtiger Gründe. Es kommen daher auch nicht im Gesetz explizit genannte wichtige Gründe für eine Abberufung in Betracht. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit Druck von außen einen wichtigen Grund für eine Abberufung von Vorstandsmitgliedern darstellen kann.
1. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Abberufung von Vorstandsmitgliedern
1.1. Allgemeines zur Abberufung (Widerruf der Bestellung)
Sowohl die Bestellung als auch die Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft sind in § 75 AktG gesetzlich geregelt. Bei der vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats durch die Gesellschaft spricht das AktG vom „Widerruf der Bestellung“ des Vorstandsmitglieds (§ 75 Abs 4 Satz 1 AktG). Der Begriff „Abberufung“ wird synonym verwendet und bedeutet inhaltlich dasselbe. Im täglichen Sprachgebrauch ist der Terminus „Abberufung“ aber wohl stärker verbreitet.
Bei der Abberufung handelt es sich um den contrarius actus zur Bestellung, de...