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ISR 1, Jänner 2018, Seite 5

Bewertung eines durch Sacheinlage erworbenen Kapitalgesellschaftsanteils

Martin Weiss

isr.2018.01.i.0005.01.e

EStG 2002 § 6 Abs. 6 Satz 1; BewG 1991 § 9 Abs. 2 Satz 1; KStG 2002 § 8 Abs. 1, § 8b Abs. 2, § 8b Abs. 3; KStG 2002 vom § 8b Abs. 3 Satz 4, § 8b Abs. 3 Satz 3

1. NV: Ein im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage erworbener Anteil an einer Kapitalgesellschaft ist mit dem gemeinen Wert des als Sacheinlage hingegebenen Wirtschaftsguts (hier: gegen die Kapitalgesellschaft gerichtete Darlehensforderungen) zu aktivieren (Rz. 13) (Rz. 15).

2. NV: Der Bemessung des gemeinen Werts der durch Sacheinlage eingebrachten konzerninternen Darlehensforderungen mit einem Betrag unterhalb des Nominalwerts steht ein in Bezug auf die Kapitalgesellschaft im Außenverhältnis zu Dritten bestehender sog. Rückhalt im Konzern nicht entgegen (insoweit Bestätigung des Senatsurteils des BFH v. – I R 29/14, BFHE 250, 386 = BStBl. II 2016, 258 = FR 2016, 481, Rz. 22).

BFH Urt. - I R 36/15

Das Problem: Die Bewertung von Sacheinlagen wird häufig im Zusammenhang mit dem Umwandlungssteuergesetz diskutiert. Im sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich des UmwStG (§ 1 UmwStG) werden Sacheinlagen in Form von Einbringungen grundsätzlich zur Regelbewertung des gemeinen Werts (z.B. § 20 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 UmwStG), aber auch – unter einschrä...

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