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Der Entwurf des BMF-Schreibens zur Meldepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen („DAC6“) gem. §§ 138d-k AO
Ende Juli 2020 wurde ein zweiter Entwurf des lang erwarteten BMF-Schreibens zur Meldepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen gem. §§ 138d-k AO mit Stand veröffentlicht. Das finale BMF-Schreiben wird nach wie vor mit Spannung erwartet, insbesondere da die §§ 138d-k AO sowie die zugrunde liegende EU‑Richtlinie eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten und somit in hohem Maße auslegungsbedürftig sind. Aufgrund der bereits vor der Veröffentlichung absehbaren weiten Auslegung der Regelungen durch die deutsche Finanzverwaltung haben schon die ersten Monate gezeigt, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmen und deren Berater regelmäßig mit der Meldepflicht konfrontiert sein werden. Inklusive Anlage umfasst das Schreiben 72 Seiten. Auch hieran zeigt sich, dass die vergleichsweise knappen gesetzlichen Regelungen alles andere als klar gefasst sind. Anders als die meisten anderen EU-Staaten hat Deutschland nicht von der von der EU eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, die erstmalige Anwendung der Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen um ein halbes Jahr zu verschieben (RL (EU) 2020/876 v. , ABl. EU 2020 Nr. L 204, 46; nur Fin...