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ISR 01, Jänner 2021, Seite 5

Zur Klagemöglichkeit und zur den Voraussetzungen des Kriteriums der „voraussichtlichen Erheblichkeit“ beim steuerlichen Informationsaustausch auf Ersuchen nach der EU-Amtshilferichtlinie

Ernst Czakert

isr.2021.01.i.0005.01.e

Richtlinie 2011/16/EU Art. 1, 5; GrCh Art. 7, 8, 47, 52

1. Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Verbindung mit deren Art. 7, 8 und 52 Abs. 1 ist dahin auszulegen,

– dass er es verbietet, dass Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, mit denen das von der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG in der durch die Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom geänderten Fassung eingeführte Verfahren zum Informationsaustausch auf Ersuchen durchgeführt wird, es ausschließen, dass eine Person, die Inhaberin von Informationen ist, gegen eine Entscheidung, mit der die zuständige Behörde dieses Mitgliedstaats sie dazu verpflichtet, ihr diese Informationen zu erteilen, um einem Ersuchen um Informationsaustausch der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats nachzukommen, einen Rechtsbehelf einlegen kann, und

– dass er es nicht verbietet, dass solche Rechtsvorschriften es ausschließen, dass der Steuerpflich...

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